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Geistiges Heilen
steht für eine Vielzahl von Heilverfahren wie z. B. Reiki,
Hellsehen, Hellhören, Hellfühlen, mediales Heilen u. a.,
die auch von Heilern, die keine Heilpraktiker sind, durchgeführt
werden. Heiler sind seit 2004 laut Bundesverfassungsgesetz nicht
zulassungspflichtig. Sie können neben Ärzten und Heilpraktikern
legal und gleichberechtigt arbeiten und ihre Therapieform frei wählen.
Dabei müssen sie darauf hinweisen, dass sie keine Diagnosen
stellen können, nicht medizinisch behandeln dürfen und
ihre Arbeit eine ärztliche Konsultation nicht ersetzt.
Der Dachverband
Geistiges Heilen e. V. arbeitet mit Heilern, Heilpraktikern und
Ärzten. Er ist offen für alle, die Methoden des Geistigen
Heilens anwenden und sich für die spirituelle und mediale Welt
in Verbindung mit der rationalen Welt des Menschen und aller Lebewesen
interessieren.
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nach Heilpraktikern in Berlin, die dieses Heilverfahren durchführen
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