Können Heilpraktiker krank schreiben?

Heilpraktiker dürfen laut Heilpraktiker Gesetz keine amtlichen Bescheinigungen ausstellen. Sie können bescheinigen, dass Sie folgende Krankheiten, Symptome etc. festgestellt haben, die eine Behandlung nötig machen und auch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.

Ob diese Bescheinigung vom Arbeitgeber akzeptiert wird, muss im Einzelfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprochen werden. Im Zweifelsfall oder wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung des Heilpraktikers nicht akzeptiert, sollte ein Arzt aufgesucht werden, von dem man sich die Krankschreibung geben lässt. Die weitere Behandlung kann dann beim Heilpraktiker erfolgen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

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Quellen/Autoren: Grit Kammer (Heilpraktikerin für Traditionell Chinesische Medizin) / alternativemedizin-berlin.de
Stand der Info: September 2004