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Heilpraktiker
dürfen laut Heilpraktiker Gesetz keine amtlichen Bescheinigungen
ausstellen. Sie können bescheinigen, dass Sie folgende Krankheiten,
Symptome etc. festgestellt haben, die eine Behandlung nötig machen
und auch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Ob diese Bescheinigung
vom Arbeitgeber akzeptiert wird, muss im Einzelfall zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber besprochen werden. Im Zweifelsfall oder wenn der
Arbeitgeber die Bescheinigung des Heilpraktikers nicht akzeptiert,
sollte ein Arzt aufgesucht werden, von dem man sich die Krankschreibung
geben lässt. Die weitere Behandlung kann dann beim Heilpraktiker
erfolgen.
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